Sa 7.–14.11.2026 · Atemarbeit und Yoga
Teilnahmebedingungen
Retreat-Woche auf See · Saronischer Golf · 7. bis 14. November 2026
Fassung 1.3 · 6. Oktober 2026 · massgebend ist die deutsche Fassung
1. Veranstalter
Hintermann Hospitality Partners, Ruedi Hintermann, Seestrasse 37, 8806 Bäch, Schweiz. E-Mail: ruedi@hh-partners.com · Telefon: +41 76 561 86 64.
Der Veranstalter stellt Schiff, Captain, Unterkunft an Bord und Verpflegung und trägt die Verantwortung für die Sicherheit an Bord. Das Programm der Woche leitet die Programmpartnerin als Teil der beim Veranstalter gebuchten Leistungen.
2. Gegenstand der Buchung
Ein Platz an Bord eines Katamarans mit vier Gästekabinen, für die Woche von Samstag, 7. November 2026, bis Samstag, 14. November 2026, im Saronischen Golf, Start und Ziel Marina Alimos, Athen. Die Woche wird auf Deutsch und Englisch geführt.
Treffpunkt ist Samstag, 7. November 2026, zwischen 13:00 und 15:00 Uhr im Restaurant Edem am Eingang der Marina Alimos. Die Gruppe umfasst mindestens sechs und höchstens acht Gäste.
3. Preis und Leistungen
2'940 Euro pro Person im Doppelkabinenplatz. Garantierte Alleinbelegung einer Kabine: 900 Euro Aufpreis. Die Preise gelten pro Person für die ganze Woche.
Enthalten: sieben Nächte an Bord, Vollpension an Bord mit vegetarischer Küche, zwei Abendessen an Land einschliesslich Getränken, Schiffsführung, Treibstoff, Hafen- und Ankergebühren, die Stand-up-Paddles an Bord sowie das Programm der Programmpartnerin über die ganze Woche.
Nicht enthalten: An- und Rückreise nach Athen, Übernachtungen vor oder nach der Woche, optionale Landausflüge, Reise- und Annullationsversicherung sowie persönliche Auslagen.
4. Buchung und Zahlung
Die Buchung erfolgt über das Anmeldeformular. Sie wird mit dem Eingang der Anzahlung verbindlich.
Anzahlung: 50 Prozent, also 1'470 Euro (1'920 Euro mit Alleinbelegung), fällig innert drei Tagen nach der Buchung.
Restzahlung: spätestens drei Tage nach der finalen Bestätigung der Gruppe an die Teilnehmenden.
Gezahlt wird per Banküberweisung. Bis zur Bestätigung der Gruppe liegen die Anzahlungen auf einem getrennten Konto und werden nicht verwendet.
5. Bestätigung der Gruppe
Stichtag ist der 27. Oktober 2026. Sobald bis zum Stichtag mindestens sechs Anzahlungen vorliegen, wird die Woche allen Teilnehmenden schriftlich bestätigt und das Schiff fest gebucht.
Kommt die Gruppe bis zum Stichtag nicht zusammen, wird die Woche nach gemeinsamer Rücksprache abgesagt und alles Bezahlte innert zehn Tagen vollständig und ohne Abzug zurückerstattet.
6. Rücktritt durch die Teilnehmenden
Bis zur schriftlichen Bestätigung der Woche, spätestens bis zum Stichtag am 27. Oktober 2026, ist der Rücktritt jederzeit möglich; die Anzahlung wird abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 100 Euro zurückerstattet.
Ab der schriftlichen Bestätigung sind Schiff und Leistungen fest gebucht; wer danach zurücktritt, schuldet den vollen Betrag. Bis drei Tage vor Abreise können die Teilnehmenden eine Ersatzperson stellen. Übernimmt diese den Platz, wird der bezahlte Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 100 Euro zurückerstattet.
Eine Annullations- und Reiseversicherung wird empfohlen.
7. Absage oder Änderung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann die Woche aus Sicherheitsgründen, wegen Wetter, wegen eines technischen Defekts am Schiff oder bei Ausfall des Captains absagen. In diesem Fall wird alles Bezahlte vollständig zurückerstattet.
Wird die Woche nach dem Auslaufen aus Sicherheitsgründen abgebrochen, wird der Anteil der nicht gefahrenen Tage zurückerstattet. Reisekosten und persönliche Auslagen werden nicht ersetzt.
8. Programm und Route
Die vorgeschlagene Route ist eine Orientierung, keine Zusage. Über Route, Häfen und Ankerplätze entscheidet täglich der Captain nach Wetter, Seegang und Sicherheit; jeden Abend findet ein Briefing für den nächsten Tag statt.
Es wird keine bestimmte Insel und kein bestimmtes Ziel zugesichert. Das Programm der Programmpartnerin findet überwiegend an Bord statt, ist bewusst offen gestaltet und richtet sich nach der Gruppe und den Bedingungen. Die Teilnahme an den einzelnen Übungen ist freiwillig; wer aussetzen will, kann das jederzeit tun.
9. Sicherheit und Regeln an Bord
Der Captain ist für Schiff und Crew verantwortlich; seine Anweisungen sind für alle an Bord verbindlich.
Zu Beginn der Woche findet eine Sicherheitseinweisung statt. Nachts wird nicht gefahren, die Fahrzeit beträgt in der Regel höchstens sechs Stunden pro Tag. Aktivitäten im Wasser erfolgen auf eigene Verantwortung.
In dieser Woche gilt an Bord und an Land kein Alkohol, und es wird kein Alkohol an Bord gebracht. Grund ist die Atemarbeit (Breathwork) im Programm: Sie setzt voraus, dass mindestens 24 Stunden vorher kein Alkohol getrunken wurde. An Bord wird vegetarisch gekocht; bei den Abendessen an Land wählt jede Person frei.
10. Kabinen und Einteilung
Das Schiff hat vier Gästekabinen. In dieser Woche teilen Frauen und Männer keine Kabine, ausser als Paar. Paare und gemeinsam buchende Personen erhalten eine Kabine. Der Veranstalter plant die Buchungen so, dass diese Regel aufgeht; wer mit wem eine Kabine teilt, wird am ersten Abend an Bord gemeinsam vereinbart. Wer die Kabine für sich allein will, bucht die garantierte Alleinbelegung gegen 900 Euro Aufpreis.
Lässt sich eine Buchung wegen dieser Regel nicht mehr unterbringen, wird sie nicht bestätigt, und die Anzahlung wird vollständig zurückerstattet. Wer wegen der Einteilung ohne eigenen Wunsch allein in einer Kabine schläft, zahlt keinen Aufpreis.
11. Pflichten der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden benötigen ein gültiges Reisedokument. Bei der Anmeldung werden Geburtsdatum und ein Notfallkontakt angegeben. Die Kopie des Reisedokuments für die in Griechenland vorgeschriebene Crewliste wird erst nach der Bestätigung der Gruppe per Mail eingeholt.
Ernährungseinschränkungen und Unverträglichkeiten werden bei der Anmeldung angegeben, damit die Crew sie an Bord berücksichtigen kann.
Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass ihr Gesundheitszustand eine Woche an Bord und die Teilnahme am Programm, namentlich an Atemübungen, zulässt und dass sie schwimmen können.
Wer eine psychische Erkrankung hat, in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung ist, regelmässig Medikamente nimmt, schwanger ist, eine Erkrankung von Herz, Kreislauf oder Atemwegen oder eine Epilepsie hat, kreuzt im Anmeldeformular an, dass es gesundheitliche Punkte zu besprechen gibt. Diagnosen werden im Formular nicht abgefragt. Die Programmpartnerin meldet sich innert drei Tagen nach der Buchung für ein vertrauliches Gespräch.
Ergibt das Gespräch, dass die Teilnahme nicht verantwortbar ist, kann der Veranstalter die Buchung auflösen; alles Bezahlte wird vollständig zurückerstattet. Werden solche Punkte verschwiegen, kann die Programmpartnerin die Teilnahme an einzelnen Übungen ausschliessen.
Eine Reiseversicherung wird dringend empfohlen. Die Bordregeln und die Anweisungen des Captains sind einzuhalten.
12. Haftung
Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemässe Erbringung aller nach diesen Bedingungen gebuchten Leistungen, einschliesslich des Programms der Programmpartnerin. An- und Rückreise nach Athen sind nicht Teil der Buchung; für Verspätungen oder Annullationen von Flügen haftet der Veranstalter nicht. Er haftet nicht, soweit ein Mangel auf die teilnehmende Person zurückgeht, etwa auf die Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder auf verschwiegene gesundheitliche Punkte, auf das unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnis eines Dritten, der an den gebuchten Leistungen nicht beteiligt ist, oder auf höhere Gewalt (Ziffer 14). Die Haftung für Personenschäden ist nicht beschränkt. Für andere Schäden ist sie auf den doppelten Preis der Buchung beschränkt, ausser der Schaden wurde absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Wertsachen und persönliche Gegenstände liegen in der Verantwortung der Teilnehmenden, ausser der Veranstalter hat den Schaden verursacht.
13. Personendaten
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten — Name, Kontaktangaben, Geburtsdatum, Notfallkontakt, Ernährungseinschränkungen und Unverträglichkeiten sowie die Angabe, ob gesundheitliche Punkte zu besprechen sind — und später die Daten des Reisedokuments werden ausschliesslich für die Organisation der Woche verwendet: Crewliste, Verpflegung an Bord, Vorbereitung des Programms und Kommunikation mit den Teilnehmenden.
Weitergegeben werden sie nur an den Vercharterer des Schiffs und die Crew sowie Name, Kontaktangaben und die Angabe zu gesundheitlichen Punkten an die Programmpartnerin. Sie werden nur so lange aufbewahrt, wie es für Organisation und Abrechnung nötig ist.
Gesundheitsangaben sind besonders schützenswerte Personendaten (Art. 5 lit. c DSG; für Teilnehmende aus der EU Art. 9 DSGVO). Mit einem eigenen Haken im Anmeldeformular willigen die Teilnehmenden ausdrücklich in ihre Bearbeitung nach dieser Ziffer ein. Was im vertraulichen Gespräch zur Sprache kommt, wird nicht schriftlich festgehalten; der Captain erfährt davon nur, was für die Sicherheit an Bord nötig ist. Die Angabe zu gesundheitlichen Punkten wird nach der Woche gelöscht. Auskunft und Löschung: ruedi@hh-partners.com.
14. Höhere Gewalt
Machen Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs des Veranstalters — extremes Wetter, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse — die Durchführung unmöglich, werden die nicht verbrauchten Beträge zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
15. Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bäch SZ, der Sitz des Veranstalters. Zwingende Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher im Wohnsitzstaat der Teilnehmenden bleiben vorbehalten.